Treuhand

Treuhand

Das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben (unter anderem Testamentsvollstreckungen) ist dem Wirtschaftsprüfer gesetzlich eingeräumt.

Die strengen Berufsregeln und unser Berufsethos gewährleisten, dass die Interessen von Vermögen und Recht uneigennützig wahrgenommen werden.

Die Sorgsamkeit im Umgang mit fremden Vermögenswerten ist für uns besonders relevant. Dabei ist eine enge Kommunikation mit den betroffenen Personen/Personengruppen für uns ebenso selbstverständlich wie essentiell wichtig.

Eine Hand hält einen Stift und schreibt etwas auf ein Blatt